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Gemeinschaftspraxen

In einer Gemeinschaftspraxis üben mehrere Ärzte gleicher oder verwandter Fachrichtung die ärztliche Tätigkeit in gemeinsamer Abrechnung und Organisation aus. Nicht der einzelner Arzt ist Partner des Patienten sondern die Praxis. Neben erheblichen wirtschaftlichen Chancen gibt es Risiken zu beachten, beispielsweise um nicht Gefahr zu laufen, dass die Kassenärztliche Vereinigung Honorare zurückfordert. Was ist beim Ausscheiden oder bei der Aufnahme von Partnern zu beachten? Welche finanziellen Auswirkungen kommen auf Sie zu?

Wir beraten und begleiten Sie in allen wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen die im Zusammenhang mit der Gründung, der laufenden Abwicklung und auch der Auflösung einer Gemeinschaftspraxis anfallen.

Standardleistungen für Ärzte und Zahnärzte in Gemeinschaftspraxen

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