Noch sind die steuerlichen Ziele der neuen Bundesregierung eher schwammig gefasst, deutlich erkennbar ist aber, welche Themen demnächst auf der Agenda des Gesetzgebers stehen werden. Von Bedeutung sind vor allem die folgenden, im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD skizzierten Vorhaben:
- Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinserträge
- Einführung einer Finanztransaktionssteuer
- Abschaffung des Solidaritätszuschlags für untere und mittlere Einkommen
- Ausbau der elektronischen Kommunikation mit der Finanzverwaltung
- Einführung einer vorausgefüllten Steuererklärung
- Bekämpfung von Steuerdumping, Steuerbetrug, Steuervermeidung und Geldwäsche
- Gerechte Besteuerung großer Konzerne
- Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung, insbesondere für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen
- Ergreifen von Maßnahmen für eine angemessene Besteuerung der digitalen Wirtschaft
- Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Internet
- Abschmelzung von Möglichkeiten der Grunderwerbsteuervermeidung
- Steuerliche Anreize für Unternehmensgründungen und Wagniskapital
- Reduzierung der pauschalen Dienstwagenbesteuerung für Elektro- und Hybridfahrzeuge auf 0,5 % des inländischen Listenpreises und Einführung einer auf fünf Jahre befristeten Sonder-AfA von 50 %
- Einführung einer befristeten Sonderabschreibung für den freifinanzierten Wohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment
- Einführung eines Baukindergeldes
- Prüfung der Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer für Familien
- Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung