Steuerzahler mit Kapitaleinkünften können auf der Anlage KAP die Überprüfung des Steuereinbehalts beantragen. Dieses Veranlagungswahlrecht ist laut Bundesfinanzhof unbefristet. Der Antrag kann zeitlich auch noch nach der Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden. Voraussetzung ist aber, dass die Steuerfestsetzung zu diesem Zeitpunkt verfahrensrechtlich noch änderbar ist. Zudem ist die Änderung eines Bescheids zugunsten des Steuerzahlers aufgrund neuer Tatsachen nur möglich, wenn ihn kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsache erst nachträglich bekannt wird.
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