Mit dem Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematik – Infrastruktur (PDSG, 2020), wurde dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Aufgabe zuteil, ein Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) aufzubauen.