Das Bundesfinanzministerium hat am 08.05.2019 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften veröffentlicht.
Um die umweltfreundliche Mobilität weiter zu fördern, sind mehrere Maßnahmen im Steuerrecht vorgesehen. Hierzu gehören:
- eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge,
- eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale insbesondere bei Jobtickets,
- die Verlängerung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs,
- die Verlängerung der Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines (Hybrid-) Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.Weitere begünstigende Maßnahmen beinhalten unter anderem steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer, Verfahrenserleichterungen für Arbeitgeber und unterstützende Vorhaben zur Entspannung am Wohnungsmarkt:
- Einführung eines neuen Pauschbetrags für Berufskraftfahrer,
- Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen,
- Einkommensteuerbefreiung von Sachleistungen im Rahmen alternativer Wohnformen (z.B. „Wohnen für Hilfe“),
- ermäßigter Umsatzsteuersatz für E-Books.
Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Gestaltungsbekämpfung und Sicherung des Steueraufkommens sowie Anpassungen an das EU-Recht und an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt werden.
Hinweis: Der Gesetzentwurf soll im Juli vom Bundeskabinett verabschiedet und danach im Bundestag und Bundesrat beraten werden. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.