Kindergeld und Freibeträge
Gleich zu Beginn ihrer Amtszeit hat die neue Bundesregierung den Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes beschlossen. Konkret ist geplant, das Kindergeld ab dem 01.07.2019 um monatlich 10 € pro Kind anzuheben. Damit erhielten Eltern ab diesem Zeitpunkt monatlich folgende Zahlungen:
Kindergeld | ab 01.07.2019 |
für das erste und zweite Kind je | 204 € |
für das dritte Kind | 210 € |
ab dem vierten Kind je | 235 € |
Mit dieser Anhebung geht auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags einher. Im ersten Schritt soll eine Erhöhung ab 2019 auf 4.980 € und in einem zweiten Schritt ab 2020 auf 5.172 € erfolgen. Das Finanzamt prüft bei der Veranlagung automatisch, ob der Abzug des Kinderfreibetrags oder das Kindergeld für Sie als Steuerzahler günstiger ist. Wie das genau funktioniert, erklären wir Ihnen gerne.
Die Bundesregierung will neben Familien auch alle anderen Steuerzahler entlasten. So soll der Grundfreibetrag ab 2019 auf 9.168 € und ab 2020 auf 9.408 € ansteigen. Damit einhergehend können Steuerzahler, die einen Angehörigen mit Unterhaltszahlungen unterstützen, ab 2019 auch größere Teile ihrer Unterstützungsleistungen steuerlich geltend machen. Die Voraussetzungen hierfür erläutern wir Ihnen gerne.
Schließlich ist geplant, die „kalte Progression“ auszugleichen. Darunter versteht man die Steuermehrbelastung, die eintritt, wenn die Einkommensteuersätze nicht an die Preissteigerung angepasst werden.