Steuerzahler, die unmittelbar unter den wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Corona-Krise leiden, können ihre fälligen Steuern weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen stunden lassen oder einen Vollstreckungsaufschub erhalten. Das Bundesfinanzministerium hat die steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus verlängert.
Hinweis: Entsprechende Anträge müssen bis zum 31.03.2021 gestellt werden.