Kein Splittingtarif für Mann und Frau in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Homosexuelle Paare mit eingetragener Lebenspartnerschaft wurden 2013 einkommensteuerrechtlich den Ehepaaren gleichgestellt. Das eröffnete ihnen unter anderem den Zugang zur Zusammenveranlagung und zum damit verbundenen Splittingvorteil. Hinweis: Vom Splittingvorteil profitieren vor allem Paare, bei denen nur einer der Partner Geld verdient. Durch die Zusammenveranlagung lässt sich bei ihm der komplette Grundfreibetrag des Nichtverdienerpartners (derzeit 8.820 €) nutzen. Die Frage, ob auch Heteropaare ohne Trauschein vom Splittingvorteil profitieren ...

Schenkungsteuerpflicht bei Verzicht auf höheren Zugewinnausgleich

Wenn Sie heiraten und keine gesonderte Regelung treffen, leben Sie automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wollen Sie einen anderen Güterstand wählen oder sich scheiden lassen, können sowohl Sie als auch Ihr Ehegatte die Hälfte des vom anderen während der Ehe erwirtschafteten Vermögenszuwachses verlangen. Das Finanzgericht Hessen (FG) hat über die Frage entschieden, ob der Verzicht auf einen Teil des einem Ehegatten zustehenden Zugewinnausgleichs schenkungsteuerpflichtig ist. ...

Kein Verlustverrechnungsverbot bei maßgeschneiderten Konzepten

Verluste aus Steuerstundungsmodellen dürfen seit 2005 weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Die Verluste dürfen jedoch mit Einkünften verrechnet werden, die der Anleger in den folgenden Wirtschaftsjahren aus dem Modell erzielt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass das Verrechnungsverbot nur für Steuerstundungsmodelle gilt, denen ein vorgefertigtes Konzept zugrunde liegt. Erfasst werden laut BFH nur abstrakt entwickelte Investitionskonzeptionen, die ...

Steuerhinterziehung mittels Briefkastenfirmen erschwert

Mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz hat der Gesetzgeber mehrere Maßnahmen verabschiedet, die es erschweren sollen, die Besteuerung mit Hilfe von Briefkastenfirmen zu umgehen. Solche Firmen dienen der Verschleierung von Vermögensverhältnissen, Zahlungsströmen bzw. wirtschaftlichen Aktivitäten. Das Gesetz tritt bereits 2017 in Kraft, die Änderungen sind aber überwiegend erst ab 2018 oder später anzuwenden. Das Gesetz gibt den Finanzbehörden ein Bündel an Möglichkeiten an die Hand, um solche Steuerumgehungen ...

Steueränderungen für Arbeitnehmer, Familien und Erben verabschiedet

Auch wenn es der Titel „Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz“ nicht auf Anhieb vermuten lässt, hat der Gesetzgeber mit diesem Gesetz unter anderem auch folgende für Arbeitnehmer, Familien und Erben relevanten Steueränderungen beschlossen, die überwiegend bereits 2017 in Kraft treten: Im Jahr der Heirat wird bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern ab sofort automatisch auch dann die Lohnsteuerklassenkombination IV/IV vergeben, wenn nur einer von beiden berufstätig ist. Soll diese Steuerklassenkombination geändert ...

Für das Kind des leiblichen, aber nicht rechtlichen Vaters gilt Steuerklasse I

Wenn Ihnen jemand etwas schenkt oder vererbt, kann ein Teil davon steuerfrei bleiben. Die Höhe des Freibetrags hängt von der Steuerklasse ab, in die Sie aufgrund Ihres Verwandtschaftsverhältnisses zum Erblasser bzw. Schenker eingeordnet werden. In der ersten der drei Steuerklassen werden die höchsten Freibeträge gewährt. In Steuerklasse I werden unter anderem die Kinder des Erblassers bzw. Schenkers eingeordnet. Das Finanzgericht Hessen (FG) hat entschieden, welche ...

Wenn das Finanzamt die Steuererklärung vorzeitig anfordert

Steuererklärungen für das Jahr 2016 waren grundsätzlich bis zum 31.05.2017 beim Finanzamt einzureichen. Steuerlich Beratene dürfen sich bis zum 31.12.2017 Zeit lassen (in Hessen sogar bis zum 28.02.2018). Unabhängig davon dürfen die Finanzämter in allen Bundesländern bestimmte Steuererklärungen vor Ablauf der allgemein verlängerten Fristen anfordern. Davon machen sie etwa Gebrauch, wenn Erklärungen der Vorjahre verspätet eingereicht wurden oder eine hohe Abschlusszahlung zu erwarten ist. Der ...

Wie teuer darf die Einrichtung einer Zweitwohnung werden?

Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland können seit 2014 die tatsächlich entstehenden Aufwendungen für die Nutzung einer Wohnung oder Unterkunft abgezogen werden. Maximal abziehbar sind jedoch 1.000 € pro Monat. Nach Ansicht der Finanzverwaltung umfasst dieser Höchstbetrag sämtliche Aufwendungen für die Zweitwohnung. Dazu zählen Miete, Betriebskosten, Kosten der laufenden Reinigung der Zweitwohnung am Beschäftigungsort, die Abschreibung für notwendige Einrichtungsgegenstände, Zweitwohnungsteuer, Rundfunkbeitrag sowie Miet- ...

Zumutbare Belastung ist stufenweise 
zu ermitteln

Bevor sich außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten steuermindernd auswirken, muss davon eine zumutbare Belastung abgezogen werden. Wie hoch dieser Eigenanteil ausfällt, ist im Einkommensteuergesetz geregelt. Das Gesetz sieht eine Zumutbarkeitsgrenze vor, die in drei Stufen nach einem bestimmten Prozentsatz (1 % bis 7 %) des Gesamtbetrags der Einkünfte - abhängig von Familienstand und Kinderzahl - bemessen wird: Stufe 1 bis 15.340 €, Stufe 2 bis 51.130 €, Stufe 3 ...

Nicht geltend gemachter Pflichtteils­anspruch gehört zum Nachlass

Zum Nachlass können unterschiedliche Vermögenswerte (z.B. Bargeld, Aktien oder Immobilien) gehören. Der Bundesfinanzhof zählt auch einen vom Erblasser zu Lebzeiten nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruch dazu. Dieser unterliegt bei den Erben der Besteuerung aufgrund Erbanfalls. Damit entsteht die Erbschaftsteuer schon mit dem Tod des Pflichtteilsberechtigten, ohne dass es auf die Geltendmachung des Anspruchs durch dessen Erben ankommt. Hinweis: Der Erbe muss aber keine Doppelbesteuerung fürchten, denn ...