Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Renten nicht doppelt besteuert werden dürfen. Jeder Rentner muss mindestens so viel Rente steuerfrei erhalten, wie er zuvor an Beiträgen aus versteuertem Einkommen eingezahlt hat. In zwei vielbeachteten Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals erklärt, welche Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung dieser doppelten Besteuerung zugrunde zu legen sind. Das Gericht hat die beiden Klagen von Rentnerehepaaren wegen des Vorwurfs der Doppelbesteuerung zwar zurückgewiesen. Gleichwohl hat der BFH festgestellt, dass viele Rentner in den kommenden Jahren einer verbotenen Doppelbesteuerung ausgesetzt sein dürften. Das geltende Regelwerk zur Besteuerung von Renten dürfte sich demnach künftig in einen verfassungswidrigen Bereich „hineinentwickeln“.
Hinweis: Steuerfachleute gehen davon aus, dass die neue Rechtsprechung des BFH die aktuelle und die künftige Bundesregierung zu Gesetzesänderungen zwingen wird. Laut BFH dürfen bei der Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente weder der Grundfreibetrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge einbezogen werden.