Ebenso wie Krankenhäusern sind Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation geprägt von komplexen Strukturen, deren Lohnbuchhaltung umfangreiches, aktuelles Spezialwissen auf dem Gebiet des Steuer- und Sozialversicherungsrechts erfordert. Als Basis für das Personalmanagement und die Personalverwaltung ist die Lohnbuchhaltung in Reha-Kliniken im besonderen Maße gefordert. Es gilt die Interessen der Klinik im Einklang mit den Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB) zu wahren, in Korrespondenz mit Finanzamt, Sozialversicherungsträgern, Versorgungswerken und Berufsgenossenschaften.
Wir sind erfahren auf diesem Gebiet und beraten Sie gern.