Pflege Ambulante Pflegedienste Für Sie ist es selbstverständlich, andere zu unterstützen. Für uns auch. Pflegeheime Halten Sie das Gleichgewicht zwischen Patientenbetreuung und betrieblicher Rentabilität. Häusliche Krankenpflege Sie sind immer für andere da. Wir sind es für Sie. Tagespflege Mit dem Sozialamt kennen Sie sich aus. Wir mit dem Finanzamt. Stationäre Pflegeeinrichtungen Sie halten alle Pflege- und Qualitätsstandards, aber sind Sie steuerlich auch fit? Betreutes Wohnen Einfach nur Immobilienbesitzer oder schon gewerblicher Vermieter? Aktuelles für Pflegedienstleister Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) nach § 293 Absatz 8 SGB V Viertes Corona-Steuerhilfegesetz Kinder können vom Pflegefreibetrag profitieren Wenn die Einnahmen unter der Übungsleiterpauschale liegen Zahlung zur Rückabwicklung darf nicht komplett besteuert werden