Der gesetzliche Mindestlohn wird außerplanmäßig zum 1.10.2022 auf 12 € brutto je Zeitstunde angehoben. Das zugrundeliegende Gesetz wurde kürzlich final verabschiedet.
Hintergrund: Seit dem 1.1.2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 € brutto/Zeitstunde. Zum 1.7.2022 ist er turnusmäßig auf 10,45 € gestiegen. Einmalig zum Oktober 2022 wurde der Mindestlohn nun per Gesetz auf 12 € pro Stunde angehoben.
Im Zuge der Anpassung des Mindestlohns auf 12 € wird auch die Entgeltgrenze für Minijobs von derzeit 450 € auf 520 € angehoben und dynamisiert. Die Midijob-Grenze wird von derzeit 1.300 € auf 1.600 € monatlich angehoben.
Über etwaige weitere Erhöhungsschritte des Mindestlohns wird die unabhängige Mindestlohnkommission befinden – erstmalig bis zum 30.6.2023 mit Wirkung zum 1.1.2024.
Hinweis: Der Mindestlohn gilt nach wie vor u. a. nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, Auszubildende im Rahmen ihrer Ausbildung, Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung, bestimmte Gruppen von Praktikanten sowie ehrenamtlich Tätige.