Ende Juli 2017 haben Starkregenfälle im Süden Niedersachsens erhebliche Schäden verursacht, im Juni und Juli 2017 gab es auch in Brandenburg massive Regenfälle. Um Betroffene zu entlasten, haben die beiden Finanzministerien Niedersachsen und Brandenburg steuerliche Hilfspakete geschnürt.
Bis zum 30.11.2017 können Betroffene unter anderem Anträge auf Steuerstundungen stellen, auch wenn sie die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können. Die Finanzämter sind angewiesen, diese Anträge großzügig zu prüfen. Beim Wiederaufbau von Betriebsgebäuden und der Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter sind Sonderabschreibungen zulässig. Muss aufgrund der Hochwasserschäden neuer Hausrat und neue Kleidung beschafft oder selbstgenutztes Wohneigentum repariert werden, lassen sich die Kosten als außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Zudem gelten für die Unterstützung von Arbeitnehmern, für den Arbeitslohnverzicht und für Spenden auf Sonderkonten bestimmte Erleichterungen.
Hinweis: Wir informieren Sie gerne ausführlich über diese steuerlichen Maßnahmen.