Möchte ein Patient wissen, was bei seiner Behandlung geschehen ist und ob er zum Beispiel falsch behandelt worden ist, braucht er Informationen, die er nur der Behandlungsakte entnehmen kann. Die Einsicht in die Behandlungsakte löst Kopier- und Versandkosten aus. Das Landgericht Dresden hat einen einfacheren, kostengünstigeren und schnelleren Weg für Klinik und Patient aufgezeigt: Die Klinik muss dem Patienten, der dies fordert, auch eine kostenlose Kopie der Behandlungsakte als PDF übersenden. Die Rechtsgrundlage dafür biete die Datenschutz-Grundverordnung.
Kliniken und Klinikärzte sowie niedergelassene Ärzte sollten diese Rechtsprechung vorerst beachten und Patienten auf deren ausdrücklichen Wunsch hin auch die Behandlungsakte als PDF übersenden. Der Patient muss dazu nur (z.B. per E-Mail) eine Kopie seiner vollständigen Behandlungsakte als PDF anfordern. Zumal viele Behandlungsakten bereits elektronisch geführt würden, sei eine Frist von zehn Tagen – außer in älteren Behandlungsfällen – ausreichend, um die PDF-Kopie zu erstellen, zu verschlüsseln und per E-Mail zu versenden.
Hinweis: Aus Datenschutzgründen empfiehlt es sich allerdings, die PDF-Datei vor dem Versand per E-Mail zu verschlüsseln und dem Patienten das entsprechende Passwort zum Beispiel per Telefon mitzuteilen.