Wann bleibt Krankenversicherungsschutz als Sachlohn steuerfrei? Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern pro Monat Sachbezüge im Wert von maximal 44 € steuerfrei zuwenden. Geldzuwendungen fallen nicht unter diese Freigrenze, so dass Barlohn ab dem ersten Euro versteuert werden muss. Ob vom Arbeitgeber gewährter Krankenversicherungsschutz als Sachlohn unter die 44-€-Grenze fallen kann, hat nun der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Urteilen untersucht. Demnach können Arbeitgeberbeiträge für einen Krankenversicherungsschutz als Sachlohn eingestuft werden, wenn der Arbeitnehmer von ...