Für Luxuskarossen darf kein Abzugsposten gebildet werden Kleine und mittlere Betriebe - dazu gehören auch (zahn-)ärztliche Praxen - können die steuermindernde Auswirkung einer betrieblichen Investition vorverlegen: Bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines noch anzuschaffenden Wirtschaftsguts (des Anlagevermögens), das fast ausschließlich betrieblich genutzt werden soll (Privatnutzung also unter 10 %), können sie über einen Investitionsabzugsbetrag gewinnmindernd abziehen. Die Steuerentlastung tritt somit ein, bevor das Wirtschaftsgut gekauft wird, so dass sich ...