Verkaufspreis- und Transaktionskostenhöhe dürfen keine Rolle spielen Wenn Sie Verluste aus dem Verkauf von Aktien erzielen, können Sie diese steuerlich nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen (eigener Verlustverrechnungskreis). Sofern Sie im Verlustentstehungsjahr keine entsprechenden Gewinne realisiert haben, trägt das Finanzamt die Verluste grundsätzlich in die Folgejahre vor. Sie können später mit Gewinnen aus künftigen Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, und der Steuerspareffekt geht nicht verloren. Der Fiskus berücksichtigt den Verlust aus einer Aktienveräußerung aber ...