Bundesmantelvertrag regelt Anstellung von Zahnärzten neu Der zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen geschlossene Bundesmantelvertrag Zahnärzte ist zum 05.02.2019 geändert worden. Am Vertragszahnarztsitz können nun drei (statt bisher zwei) vollzeitbeschäftigte Zahnärzte bzw. teilzeitbeschäftigte Zahnärzte in einer Anzahl angestellt werden, die höchstens der Arbeitszeit von drei vollzeitbeschäftigten Zahnärzten entspricht. Nach dem Mantelvertrag ist der Vertragszahnarzt unter anderem zur persönlichen Praxisführung verpflichtet. Er soll die angestellten Zahnärzte bei der ...