Wenn Eheleute gemeinsam in einem Altenheim untergebracht sind Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Vorher müssen sie aber um eine „Haushaltsersparnis“ gemindert werden. Berücksichtigt werden also nur die Mehrkosten, die sich gegenüber einer „normalen Lebensführung“ ergeben. Als Haushaltsersparnis wird dabei vereinfachend der jährlich absetzbare Höchstbetrag für Unterhaltszahlungen (2017: 8.820 €, 2018: 9.000 €) herangezogen. Nur wenn der Steuerzahler seinen normalen Haushalt während der Heimunterbringung ...