Stempel statt eines umfassenden wissenschaftlichen Gutachtens? Krankheitskosten, die die Krankenkasse nicht erstattet, können im Rahmen der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden und das zu versteuernde Einkommen mindern. Von den absetzbaren Kosten zieht das Finanzamt allerdings eine zumutbare Belastung (Eigenanteil) ab. Bei bestimmten Maßnahmen (z.B. wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden) muss ein Amtsarzt noch vor Behandlungsbeginn ein Gutachten erstellen, nach dem das Verfahren notwendig, sinnvoll und damit medizinisch indiziert ist. Alternativ kann ...