Steuerpflicht bei Entschädigung wegen Erwerbsunfähigkeit? In einem Streitfall vor dem Bundesfinanzhof (BFH) war im Jahr 2003 ein damals arbeitsloser 39-Jähriger infolge einer missglückten Operation dauerhaft erwerbsunfähig geworden. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers hatte ihm zum Ausgleich sämtlicher Schäden 490.000 € gezahlt. Das Finanzamt sah einen Teilbetrag von 235.000 € als (ermäßigt zu besteuernde) Entschädigung an, so dass sich eine Einkommensteuernachzahlung von 37.050 € ergab. Zahlungen infolge einer schuldhaften Körperverletzung und einer daraus resultierenden Minderung ...