Kein anteiliger Veräußerungsgewinn bei Verkauf eines Eigenheims Die Veräußerung einer Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb kann zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn führen. Auch innerhalb dieser Frist fällt aber keine Steuer an, wenn die Immobilie ausschließlich oder im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Hierzu zählt allerdings nicht die Nutzung zur Vermietung oder die Nutzung zu beruflichen Zwecken. Ein Arbeitszimmer fällt somit eigentlich aus ...
Höchstbetrag von 1.250 € ist bei mehreren Tätigkeiten nicht aufzuteilen Nicht nur Arbeitnehmer verdienen sich durch Nebentätigkeiten Geld hinzu - die Zahl der „Multijobber“ steigt seit Jahren an. Nutzt ein Steuerzahler sein häusliches Arbeitszimmer für mehrere Tätigkeiten, stellt sich schnell die Frage nach der Absetzbarkeit der Raumkosten. Kosten des häuslichen Arbeitszimmers sind unbeschränkt als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Raum der Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit ist. Liegt der Tätigkeitsmittelpunkt woanders, steht ...
1.250 € vervielfältigen sich bei mehreren Arbeitszimmern nicht Erwerbstätige können die Kosten ihres häuslichen Arbeitszimmers mit maximal 1.250 € pro Jahr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen, wenn ihnen für ihre Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz (z.B. beim Arbeitgeber) zur Verfügung steht. Ein unbeschränkter Raumkostenabzug ist möglich, wenn das heimische Büro den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Laut Bundesfinanzhof (BFH) kann der Höchstbetrag nicht mehrfach in Anspruch genommen werden, wenn ein Erwerbstätiger mehrere ...
Höchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer von 1.250 € gilt pro Person Individualbesteuerung Erwerbstätige können die Kosten ihres häuslichen Arbeitszimmers mit maximal 1.250 € pro Jahr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen, wenn ihnen für ihre Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz (z.B. beim Arbeitgeber) zur Verfügung steht. Ein unbeschränkter Raumkostenabzug ist möglich, wenn das heimische Büro den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Wird ein häusliches Arbeitszimmer durch mehrere Erwerbstätige (z.B. Eheleute) genutzt, nehmen die Finanzämter bisher eine ...
Kosten einer als Büro mitgenutzten Wohnküche sind nicht absetzbar Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers können nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn es (nahezu) ausschließlich für betriebliche und berufliche Zwecke genutzt wird. Nach einem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2015 ist daher ein anteiliger Kostenabzug für Arbeitsecken in Wohn- und Durchgangszimmern ausgeschlossen. Daran anknüpfend hat der BFH entschieden, dass auch die Kosten einer als Büro mitgenutzten Wohnküche nicht abziehbar ...
Nebenräume eines Arbeitszimmers Ein Steuerpflichtiger, der ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, kann die Kosten für die Nebenräume, wie z. B. Bad, Flur oder Küche, nicht anteilig absetzen. Hintergrund: Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind grundsätzlich nicht absetzbar. Ausnahmsweise ist aber ein steuerlicher Abzug möglich, wenn für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen ...