Radiologe muss bei fehlerhafter Diagnose Schmerzensgeld zahlen Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Abgrenzung von Befunderhebungsfehler und therapeutischer Aufklärungspflicht befasst. Im Urteilsfall war eine radiologische Praxis dem Vorwurf ausgesetzt, Mammographie-Screenings seien fehlerhaft bewertet und erforderliche weitere Befunderhebungen unterlassen worden. Bei einer Brustuntersuchung zur Früherkennung einer Krebserkrankung hatte die Klägerin angegeben, ihre rechte Brustwarze sei seit etwa einem Jahr leicht eingezogen („Mamillenretraktion“). Der Radiologe bewertete die Brust jedoch als normal. Zwei Jahre ...