Operateur und Anästhesistin sind gemeinsam verantwortlich Ist ein operierender HNO-Arzt, in dessen Praxis ein Kind nach einer Nasenoperation im Aufwachraum verstarb, verantwortlich? Diese Frage konnte nach voriger Verurteilung der verantwortlichen Narkoseärztin erst das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beantworten. Ein neunjähriges Kind hatte sich in der Praxis eines niedergelassenen HNO-Arztes einer Operation unterzogen, um die Nasenatmung zu verbessern. Zur Durchführung der Narkose war eine Anästhesistin anwesend. Die vom HNO-Arzt durchgeführte Operation verlief völlig komplikationslos. ...