Bank muss auch im Ausland verwahrte Vermögensgegenstände offenlegen Anzeigepflicht Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verpflichtet Banken und Versicherungen, das von ihnen verwaltete Vermögen eines Erblassers gegenüber den zuständigen Finanzämtern anzuzeigen. Nach Bekanntwerden des Todesfalls haben sie hierfür in der Regel einen Monat Zeit. Diese Anzeigepflicht endet nicht zwingend an den deutschen Grenzen, wie ein Streitfall vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zeigt. Ein deutsches Kreditinstitut hatte sich zunächst geweigert, die bei seiner unselbständigen Zweigstelle in Österreich ...