Zumutbare Belastung ist stufenweise zu ermitteln Bevor sich außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten steuermindernd auswirken, muss davon eine zumutbare Belastung abgezogen werden. Wie hoch dieser Eigenanteil ausfällt, ist im Einkommensteuergesetz geregelt. Das Gesetz sieht eine Zumutbarkeitsgrenze vor, die in drei Stufen nach einem bestimmten Prozentsatz (1 % bis 7 %) des Gesamtbetrags der Einkünfte - abhängig von Familienstand und Kinderzahl - bemessen wird: Stufe 1 bis 15.340 €, Stufe 2 bis 51.130 €, Stufe 3 ...