Beerdigungskosten bei geerbtem Sparguthaben nicht abziehbar Kosten für die Beerdigung von nahen Angehörigen können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Voraussetzung ist, dass sie nicht aus dem Nachlass oder sonstigen (im Zusammenhang mit dem Tod zugeflossenen) Geldleistungen bestritten werden können. Hinweis: Das Finanzamt erkennt in diesem Fall die Kosten an, die unmittelbar mit der eigentlichen Bestattung zusammenhängen, zum Beispiel Aufwendungen für den Erwerb der Grabstätte, den Sarg, die Urne, die Überführung und ...