Wann sind intensivmedizinische Komplexbehandlungen abrechenbar? Das Sozialgericht Dresden (SG) hat geklärt, wann eine intensivmedizinische Komplexbehandlung abgerechnet werden kann. Im Urteilsfall arbeiteten zwei Ärzte mit der entsprechenden Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“ abwechselnd in Schichten im Krankenhaus. Das Schichtsystem stellte jedoch nicht sicher, dass an den freien Tagen der Ärzte - also vor allem an den Wochenenden und in Urlaubsfällen - eine tägliche Anwesenheit eines Facharztes mit der Zusatzweiterbildung Intensivmedizin gewährleistet war. Die Krankenkasse ...