Welche Arbeitskleidung lässt sich von der Steuer absetzen? Arbeitnehmer dürfen Ausgaben für typische Berufskleidung (z.B. Uniformen, Richterroben und Blaumänner) als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Absetzbar sind ferner die Ausgaben für Schutzbekleidung (z.B. Helme, Arbeitsschutzanzüge und Stahlkappenschuhe). Prinzipiell gehören auch weiße Arztkittel und weiße Arbeitskleidung in Krankenhäusern und Arztpraxen zur absetzbaren typischen Berufskleidung, wobei die darunter getragenen weißen T-Shirts und Socken nicht unbedingt abziehbar sind. Wer seine Chancen auf eine steuerliche Anerkennung erhöhen ...