Beim Kurzarbeitergeld sind weitere Änderungen geplant Betriebe und Praxen können seit dem 01.03.2020 Kurzarbeit beantragen, wenn mindestens 1/10 der Belegschaft wegen Kurzarbeit weniger verdient (zuvor 1/3). Negative Arbeitszeitsalden müssen nicht aufgebaut werden. Dies gilt bis zum 31.12.2021 für alle Betriebe (auch Leiharbeitsfirmen), die bis zum 31.03.2021 mit Kurzarbeit beginnen. Für Arbeitnehmer, die wegen der Corona-Krise mindestens 50 % weniger arbeiten, wurde das Kurzarbeitergeld bereits ab dem vierten Bezugsmonat von zuvor 60 % (bei ...