Sensibilisierungswoche löst Arbeitslohn aus Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und zur betrieblichen Gesundheitsförderung befasst. Solche Leistungen führen zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn sie eine Entlohnung der Arbeitnehmer darstellen und nicht lediglich eine notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen sind. Geklagt hatte ein Arbeitgeber, der seiner Belegschaft eine Sensibilisierungswoche angeboten hatte. Im Wochenprogramm waren Kurse, Vorträge und Workshops zu gesunder Ernährung und Bewegung, Körperwahrnehmung, ...