Kleine und mittlere Unternehmen werden entlastet Obwohl sich jeder gerne das Thema Bürokratieabbau auf die Fahnen schreibt, hat es fast ein Jahr gedauert, bis das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz endgültig verabschiedet wurde. Es enthält folgende steuerliche Änderungen, die überwiegend bereits ab 2017 in Kraft treten: Empfangene Lieferscheine, die keine Buchungsbelege sind, müssen nicht mehr aufbewahrt werden, wenn ihr Inhalt durch die entsprechende Rechnung dokumentiert ist. Diese Erleichterung gilt bereits für alle Lieferscheine, deren ...