Fiskus gewährt weiterhin Stundung und Vollstreckungsaufschub Steuerzahler, die unmittelbar unter den wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Corona-Krise leiden, können ihre fälligen Steuern weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen stunden lassen oder einen Vollstreckungsaufschub erhalten. Das Bundesfinanzministerium hat die steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus verlängert. Hinweis: Entsprechende Anträge müssen bis zum 31.03.2021 gestellt werden.
Steuerbefreiung für Impfstoffe und Testkits Bisher konnten die EU-Mitgliedstaaten die Mehrwertsteuersätze auf Impfstoffe zwar senken, die Anwendung eines Nullsatzes war aber nicht möglich. Die EU-Kommission hat sich zur Mehrwertsteuerbefreiung von Corona-Impfstoffen und Testkits geäußert. Basis für die von allen Mitgliedstaaten am 07.12.2020 einstimmig angenommenen Maßnahmen ist ein Vorschlag der Kommission vom 28.10.2020. Die Maßnahmen ermöglichen es den EU-Mitgliedstaaten, die Mehrwertsteuer für Impfstoffe und Testkits, die an Krankenhäuser, Ärzte und Einzelpersonen ...