Wenn die Einnahmen unter der Übungsleiterpauschale liegen Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter (z.B. Trainer im Fußballverein), Ausbilder, Erzieher oder Betreuer können Sie bis zu 2.400 € pro Jahr steuerfrei beziehen. Unter die Übungsleiterpauschale fallen regelmäßig nebenberuflich tätige Ärzte im Coronar- und im Behindertensport sowie Rettungskräfte. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) hat in einer überarbeiteten Verfügung etliche Einzelfragen zu diesem Thema aufgegriffen und dabei die neuesten Urteile berücksichtigt. Ausgaben in Zusammenhang mit ...