Teil- oder Vollkapitalisierung ist nicht tarifbegünstigt Altersversorgung Beiträge für eine Direktversicherung sowie Zuwendungen an Pensionskassen und Pensionsfonds sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten jährlich steuer- und beitragsfrei (für 2017: 4 % von 76.200 € = 3.048 € jährlich). Die Versorgungsleistungen werden in der Auszahlungsphase als sonstige Einkünfte voll besteuert, soweit sie auf steuerfreien Beiträgen beruhen (nachgelagerte Besteuerung). Das gilt für fortlaufende und für Teil- bzw. Einmalkapitalauszahlungen. ...