Vorfälligkeitsentschädigung 
bei Verkauf der Zweitwohnung

Zu den notwendigen Mehraufwendungen wegen einer doppelten Haushaltsführung zählen auch die tatsächlichen Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort. Dazu gehören der Mietzins sowie die Ausgaben für Heizung, Strom, Reinigung - also die kalten und warmen Betriebskosten. Wer in einer eigenen Wohnung am Beschäftigungsort wohnt, kann anstelle des MietzinsesAbschreibungen und Finanzierungskosten als Werbungskosten geltend machen, soweit diese wirtschaftlich mit der doppelten Haushaltsführung zusammenhängen. Entsprechendes gilt für den ...

Hauptwohnung am Beschäftigungsort ist steuerschädlich

Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, sind Werbungskosten. Das gilt unabhängig davon, aus welchen Gründen die doppelte Haushaltsführung beibehalten wird. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Orts, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Hinweis: Entsprechende Regelungen gelten für den Betriebsausgabenabzug bei selbständig tätigen (Zahn-)Ärzten ...

Haus am früheren Wohnort reicht nicht für doppelte Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung bietet jede Menge Steuersparpotential. Wenn der Zweitwohnsitz aus beruflichem Anlass erforderlich wird, entstehen bei Angestellten zusätzliche Werbungskosten und bei Selbständigen weitere Betriebsausgaben. Wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist seit jeher, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen weiterhin am Erstwohnsitz befindet. Für Eltern mit Kindern und verheiratete Paare ist es in der Regel unproblematisch, dem Finanzamt glaubhaft zu vermitteln, dass ...