Kein anteiliger Veräußerungsgewinn bei Verkauf eines Eigenheims Die Veräußerung einer Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb kann zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn führen. Auch innerhalb dieser Frist fällt aber keine Steuer an, wenn die Immobilie ausschließlich oder im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Hierzu zählt allerdings nicht die Nutzung zur Vermietung oder die Nutzung zu beruflichen Zwecken. Ein Arbeitszimmer fällt somit eigentlich aus ...