Bei streitiger Kaufpreisaufteilung ist ein Gutachten einzuholen Die Aufteilung eines einheitlichen Grundstückskaufpreises auf das Gebäude und den Grund und Boden ist wichtig, weil nur die Anschaffungskosten des Gebäudes steuerlich abgeschrieben werden können. Daher möchten Vermieter den Wert ihres Gebäudes im Besteuerungsverfahren möglichst hoch und den Wert des Grundstücks möglichst niedrig ansetzen. Eine im Kaufvertrag vorgenommene Kaufpreisaufteilung müssen die Finanzämter grundsätzlich akzeptieren. Wurden die realen Wertverhältnisse aber verfehlt, und erscheint die vertragliche Kaufpreisaufteilung ...
Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für eine vermietete Eigentumswohnung Abschreibung Wenn Sie ein Grundstück kaufen, um es zu vermieten, werden Ihnen einige steuerliche Pflichten auferlegt, die Sie vorher nicht hatten. Dazu gehört zum Beispiel die zwingende Angabe der Einkünfte aus Vermietung in Ihrer Einkommensteuererklärung. Grundsätzlich können Sie neben den Aufwendungen, die auf Ihrem Vermietungskonto gebucht sind, den Mieteinnahmen auch einen Wertverlust als Werbungskosten gegenüberstellen. Ein Gebäude verliert nämlich mit der Zeit an Wert. Steuerrechtlich ...
Wertansatz einer verschenkten Eigentumswohnung im Fokus Wenn Vermögenswerte verschenkt werden, sind die Beteiligten in der Regel daran interessiert, dass der Fiskus bei der Berechnung der Schenkungsteuer von möglichst geringen Wertansätzen ausgeht. Dieses Interesse hatten auch zwei Klägerinnen, deren Fall dem Bundesfinanzhof (BFH) vorlag. Sie hatten schenkweise jeweils zur Hälfte eine Eigentumswohnung als Miteigentümer erhalten. Das Finanzamt hatte den Grundbesitzwert der Wohnung für Zwecke der Schenkungsteuer auf 62.183 € gesondert festgestellt. Die Feststellungsbescheide ...
Mittelbare Grundstücksschenkung Abschreibung nach Anschaffungskosten des Schenkers möglich Wenn Sie eine Immobilie des Privatvermögens unentgeltlich erwerben (z.B. durch Erbschaft) und anschließend vermieten, bemessen sich die absetzbaren Abschreibungsbeträge für das Objekt nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Rechtsvorgängers. Hinweis: Absetzbar ist dann das Abschreibungsvolumen, das der Rechtsvorgänger noch nicht ausgeschöpft hat. Als Abschreibungssatz gilt der Prozentsatz, der für den Rechtsvorgänger maßgebend wäre, wenn er noch Eigentümer der Immobilie ...