(Finanz-)Behörden können Bankdaten abrufen Finanzbehörden und bestimmte andere Behörden können Kontostammdaten über ein Kontenabrufverfahren einsehen, ohne dass die Kreditinstitute von den Abrufen Kenntnis erhalten. Beispielsweise im Jahr 2017 haben die Behörden 520.662 Abfragen durchgeführt. Erfasst werden alle inländischen Konten und Wertpapierdepots. Zu den einsehbaren Daten gehören: die Kontonummer, das Eröffnungs- und Auflösungsdatum eines Kontos sowie der Vor- und Nachname, die Adresse und das Geburtsdatum des Kontoinhabers, der Verfügungsberechtigten oder ...