Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind steuerfrei, wenn sie ausschließlich für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist weiter, dass die Zuschläge neben dem Grundlohn geleistet werden. Sie dürfen nicht Teil einer einheitlichen Entlohnung für die gesamte, auch an Sonn- und Feiertagen oder nachts geleistete Tätigkeit sein. In einem Streitfall vor dem Bundesfinanzhof (BFH) wurden Bereitschaftsdienste pauschal zusätzlich ...