Arm des Finanzamts reicht auch bei Miterben zehn Jahre zurück Steuerbescheide dürfen nicht mehr geändert werden, wenn die Festsetzungsfrist von regulär vier Jahren abgelaufen ist. Bei Steuerhinterziehung gilt eine verlängerte Frist von zehn Jahren, so dass die Finanzämter deutlich weiter in die Vergangenheit zurückgehen können, um steuerliche Verfehlungen zu korrigieren. In einem Streitfall vor dem Bundesfinanzhof (BFH) hatte eine Demenzkranke ausländische Kapitaleinkünfte verschwiegen. Nach ihrem Tod flog die Sache auf und es stellte sich heraus, ...