Keine Steuerbefreiung für Familienheim bei Eigentumsaufgabe Ehegatten und Lebenspartner können ihre selbstbewohnte Immobilie erbschaftsteuerfrei an den überlebenden Partner vererben, sofern dieser das Objekt unverzüglich für die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt und tatsächlich in die Immobilie einzieht. Die Erbschaftsteuerbefreiung entfällt allerdings rückwirkend, wenn der überlebende Partner das Eigentum an dem Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb auf einen Dritten überträgt. Dies gilt laut Bundesfinanzhof selbst dann, wenn er die ...
Einkommensteuerermäßigung bei doppelter Steuerbelastung Kennen Sie den Zusammenhang zwischen Einkommensteuer und Erbschaftsteuer? Obwohl beide Steuerarten etwas völlig anderes zum Gegenstand haben, gibt es durchaus Berührungspunkte. Einerseits können Einkommensteuerschulden das Erbe belasten und so den Wert der Erbschaft schmälern. Andererseits kann es bisweilen zu einer doppelten Besteuerung - also einer Belastung von Einkünften mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer - kommen. Ein solcher Fall liegt zum Beispiel vor, wenn eine Einkommensquelle vererbt ...
Steueränderungen für Arbeitnehmer, Familien und Erben verabschiedet Auch wenn es der Titel „Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz“ nicht auf Anhieb vermuten lässt, hat der Gesetzgeber mit diesem Gesetz unter anderem auch folgende für Arbeitnehmer, Familien und Erben relevanten Steueränderungen beschlossen, die überwiegend bereits 2017 in Kraft treten: Im Jahr der Heirat wird bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern ab sofort automatisch auch dann die Lohnsteuerklassenkombination IV/IV vergeben, wenn nur einer von beiden berufstätig ist. Soll diese Steuerklassenkombination geändert ...
Mittelbare Grundstücksschenkung Abschreibung nach Anschaffungskosten des Schenkers möglich Wenn Sie eine Immobilie des Privatvermögens unentgeltlich erwerben (z.B. durch Erbschaft) und anschließend vermieten, bemessen sich die absetzbaren Abschreibungsbeträge für das Objekt nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Rechtsvorgängers. Hinweis: Absetzbar ist dann das Abschreibungsvolumen, das der Rechtsvorgänger noch nicht ausgeschöpft hat. Als Abschreibungssatz gilt der Prozentsatz, der für den Rechtsvorgänger maßgebend wäre, wenn er noch Eigentümer der Immobilie ...