Stipendium unterliegt nicht der 
Einkommensteuer

Mitunter werden junge Ärztinnen und Ärzte mit Stipendien angeworben. Im Gegenzug haben sie sich bei ihrer Berufsausübung zeitlich befristet an eine bestimmte Region zu binden. Damit soll der drohenden Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung vor allem in ländlichen Regionen entgegengewirkt werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat geklärt, wann solche Stipendien steuerfrei bezogen werden können. Zu beurteilen war ein Stipendium über 15.000 €, das die „Stiftung zur Förderung ...