Kürzung bei unwirtschaftlicher zahnärztlicher Behandlungsweise Ob eine Zahnarztpraxis nach einer Prüfung auf Unwirtschaftlichkeit eine Honorarkürzung auf Basis von Durchschnittswerten ihrer Fachgruppe akzeptieren muss, hat das Sozialgericht Kiel (SG) entschieden. Strittig war eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vertragszahnärztlicher Leistungen. Drei Zahnärzte waren zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen, der durchschnittliche Fallwert ihrer Praxis überschritt im ersten Quartal 2011 den Fachgruppendurchschnitt um 54,38 %. Daraufhin erfolgte eine Kürzung auf + 30 %, denn die Durchsicht der Erfassungsscheine und der repräsentativ ...