Auch Spenden können steuerpflichtige Einnahmen sein Wer bedürftig ist, der überlegt nicht lange, wenn ihm Hilfe angeboten wird. Das Finanzamt schaut jedoch auch bei Notlagen sehr genau hin. So kann es tatsächlich eine zu versteuernde Einnahme darstellen, wenn jemand Hilfe in Form einer Geldleistung erhält. Sollte man also besser immer einen Teil der Hilfszahlung zur Seite legen, um eventuell darauf anfallende Steuern zahlen zu können? Ein Urteil des Finanzgerichts Sachsen (FG) ...