Kein Betriebsausgabenabzug für ungarischen Titel Für berufliche Weiterbildungen werden häufig erhebliche Aufwendungen in Kauf genommen, sei es in Form von Zeit, Seminargebühren, Studienplatzkosten, Kosten einer doppelten Haushaltsführung oder auch Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen. Sofern diese Aufwendungen mit der aktuellen oder künftigen beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, erkennen die Finanzämter sie regelmäßig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben an. Im Einzelfall kann allerdings streitig sein, was als berufliche Weiterbildung anzusehen ist. So hat zum Beispiel ein ...
Arbeitgeberleistungen für Deutschkurse zur beruflichen Integration Als Arbeitgeber können Sie die Kosten beruflicher Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Ihrer Arbeitnehmer übernehmen oder bezuschussen. Diese Zuwendungen müssen nicht als Arbeitslohn versteuert werden, wenn die Bildungsmaßnahmen in Ihrem ganz überwiegenden betrieblichen Interesse durchgeführt werden. Davon ist auszugehen, wenn die Bildungsmaßnahme die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers in Ihrer Praxis erhöht. Unerheblich ist, an welchem Ort die Bildungsmaßnahme durchgeführt wird. Laut Bundesfinanzministerium können auch vom Arbeitgeber finanzierte Deutschkurse ...