Kein Betriebsausgabenabzug für ungarischen Titel Für berufliche Weiterbildungen werden häufig erhebliche Aufwendungen in Kauf genommen, sei es in Form von Zeit, Seminargebühren, Studienplatzkosten, Kosten einer doppelten Haushaltsführung oder auch Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen. Sofern diese Aufwendungen mit der aktuellen oder künftigen beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, erkennen die Finanzämter sie regelmäßig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben an. Im Einzelfall kann allerdings streitig sein, was als berufliche Weiterbildung anzusehen ist. So hat zum Beispiel ein ...