Darlehensverlust als vergebliche vorweggenommene Betriebsausgabe Existenzgründer werden ab dem Zeitpunkt für das Finanzamt interessant, zu dem sie den Entschluss gefasst haben, sich selbständig zu machen. Kosten, die nach dem Entschluss, aber vor der Gründung entstanden sind und mit dem künftigen Betrieb zusammenhängen, können als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Den Zeitpunkt des Entschlusses nachzuweisen ist allerdings nicht immer ganz einfach. Richtig kompliziert wird es, wenn es letztendlich nicht zu der beabsichtigten Gründung ...