Steuerübernahme für Geschenke an Geschäftsfreunde Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde sind grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Dieses Abzugsverbot soll verhindern, dass unangemessener Repräsentationsaufwand auf die Allgemeinheit abgewälzt wird. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Kosten pro Empfänger und Wirtschaftsjahr 35 € nicht übersteigen. Betrieblich veranlasste Geschenke an Geschäftsfreunde müssen die Empfänger grundsätzlich als Betriebseinnahme versteuern. Diese Versteuerung entfällt allerdings, wenn das zuwendende Unternehmen das Geschenk pauschal mit 30 % versteuert. Der Bundesfinanzhof ...