Konkrete Empfehlungen durch den Arzt nur auf Patientenwunsch Als Arzt wollen Sie Ihre Patienten nicht nur behandeln, sondern auch beraten. Einen Gesundheitsanbieter dürfen Sie jedoch nicht ohne weiteres empfehlen. Die Empfehlung eines Anbieters gesundheitlicher Leistungen ohne hinreichenden Grund kann sowohl berufsrechtliche als auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Um einen solchen Wettbewerbsverstoß zu beweisen, muss laut Landgericht Köln (LG) jedoch dringend auf die korrekte Dokumentation geachtet werden. Geklagt hatte ein Sanitätshausbetreiber, der behauptete, ...